Ambulant

AMBULANTE ANGEBOTE

Die ambulanten Erziehungshilfen des Trägers Balance verstehen sich als aufsuchende, auf der Grundlage der Hilfeplanung individuell gestaltete Hilfen für Familien mit Kindern, Jugendlichen und Junge Volljährige. Familien werden in ihren Erziehungsaufgaben und in ihrem familiären Alltag begleitet, um Bedingungen hinsichtlich der Entwicklung und des Aufwachsens der Kinder zu verbessern, das Kindeswohl zu sichern und familiäre Beziehungen und die soziale Entwicklung zu fördern. Die Maßnahmen sollen dazu beitragen Benachteiligungen zu vermeiden oder abzubauen. Dabei kommt dem Beratungsprozess eine besondere Bedeutung zu.

Sozialpädagogische Familienhilfe (SPFH) gem. §31 SGB VIII

Adressat dieses Angebotes ist die ganze Familie bzw. das „System“ und all ihre Mitglieder. Sie findet überwiegend aufsuchend in der Wohnung der Familie statt und bezieht sich sowohl auf Erziehungsthemen und die Lösung von Konflikten und Krisen als auch auf alle anderen Probleme der Familie bzw. ihrer Mitglieder (z.B. Wohnsituation, Finanzen, Tages- und Wochenstruktur, Krankheiten, Beziehungen der Familienmitglieder untereinander und zu anderen sowie die Unterstützung in Kontakten mit Ämtern, Schulen und anderen Institutionen).

Erziehungsbeistandschaft (EB) gem. §30 SGB VIII

Der Erziehungsbeistand unterstützt und begleitet ein Kind oder einen Jugendlichen bei individuellen Entwicklungsproblemen und Herausforderungen in schwierigen Lebenslagen. Jugendliche sollen unter Erhaltung des Lebensbezugs zur Familie in ihrer Verselbständigung gefördert werden.

Begleiteter Umgang (BU) gem. §18 SGB VIII

Der Begleitete Umgang ist eine professionelle sozialpädagogische Unterstützung zum Aufbau und zur Förderung des Kontaktes zwischen Kindern/Jugendlichen und wichtigen Bezugspersonen, wenn der Kontakt für längere Zeit aus unterschiedlichsten Gründen unterbrochen wurde oder aufgrund einer konflikthaften Situation nicht zustande kommt. Kinder und Jugendliche haben einen Anspruch auf Unterstützung dahingehend, dass die zum Umgang berechtigten Personen von diesem Recht zu ihrem Wohl Gebrauch machen. Neben den Eltern gibt es auch Großeltern und andere für das Kind wichtige Personen, die einen Anspruch auf regelmäßigen Kontakt zum Kind haben. Je nach Erfordernis wird der Umgang mit dem Kind begleitet, unterstützt oder beaufsichtigt. Der BU als Jugendhilfeleistung wird durch das zuständige Jugendamt auf Antrag eines umgangsberechtigten Elternteils gewährt oder durch das Familiengericht angeordnet.

Intensive Sozialpädagogische Einzelbetreuung (ISE) gem. §35 SGB VIII

Die Maßnahme richtet sich an Jugendliche und im Einzelfall an junge Volljährige, die einer intensiven Unterstützung zur sozialen Integration und zu einer eigenverantwortlichen Lebensführung bedürfen. Die Hilfe soll den individuellen Bedürfnissen des jungen Menschen Rechnung tragen und ist der jeweiligen Lebenssituation anzupassen. Die Maßnahme findet im eigenen Wohnraum oder ggf. mobil aufsuchend niedrigschwellig statt. In Ausnahmefällen kann sie auch stationär durchgeführt werden.