Teilstationär

TEILSTATIONÄRES ANGEBOT

Betreutes Jugendwohnen (BJW) gem. §34, 41 SGB VIII

Betreutes Jugendwohnen ist ein Angebot für Jugendliche ab 16 Jahre und junge Volljährige, die den Anforderungen eines selbständigen Lebens in entscheidendem Umfang noch nicht gewachsen sind, für die aber eine Rund-um-die-Uhr-betreuung und/oder eine stationäre Unterbringung in einer Einrichtung nicht erforderlich ist. Die Lebenssituation dieser jungen Menschen ist von vielschichtigen Problemlagen bestimmt. Betreutes Jugendwohnen kann entweder im eigenen oder im vom Träger angemieteten Wohnraum erfolgen.